Ich arbeite mit meinen Klienten in einem streng vertraulichen Verhältnis. Alle mir in diesem Beratungsprozess zugänglichen Informationen durch meinen Klienten unterliegen der Schweigepflicht.

 

Es handelt sich um eine psychologische beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig.

 

„Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Ausarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ (PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs. 3).
Es handelt sich damit um eine psychologische Beratung zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme gemäß PsychThG § 1 Berufausübung, Abs. 3, Satz 3.

 

Wichtiger Rechtshinweis: Eine Hypnose kann die Konsultierung eines Facharztes nicht ersetzen. Ferner gebe ich auch keinerlei Heilversprechen ab.